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Was kann gefördert werden?

Auf den Markt ausgerichtete, innovative landwirtschaftliche Projekte, welche den beteiligten Produzenten eine Steigerung der Wertschöpfung ermöglichen. Dafür muss mindestens einer der Aspekte Nachhaltigkeit oder Qualität berücksichtigt werden.

 

Was ist von einer Förderung ausgeschlossen?

Einzelbetriebliche Projekte können nicht gefördert werden, auch wenn sie innovativ sind und den restlichen Kriterien entsprechen. Auch Projekte mit vorwiegend Infrastrukturkosten werden nicht unterstützt.

 

Wie muss ich vorgehen um ein Projekt zu erarbeiten?

Beschreiben Sie Ihr Projekt im dafür vorgesehenen Formular. Was wollen Sie tun, welche Ziele verfolgen Sie, welcher Nutzen ergibt sich aus dem Projekt und welche Kosten entstehen für dessen Realisierung.

 

Wer kann mir dabei Hilfe leisten?

Kantonale landwirtschaftliche Beratungsstellen können Ihnen bei der Erarbeitung der Projektunterlagen helfend zur Seite stehen.

 

Wo muss das Projekt eingereicht werden?

Sie können Ihr Projekt an folgende Adresse einreichen:

Per Post:

Bundesamt für Landwirtschaft
AgrIQnet
Schwarzenburgstrasse 165
3003 Bern

Per Mail:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Online:

Über das Formular auf unserer Homepage:
Hier geht es zum Onlineformular...

 

Wann ist die Eingabefrist?

Die Eingabefrist ist der 30. April 2022.

 

Wo finde ich das Antragsformular?

Hier geht es zum Onlineformular...

 

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