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AgrIQnet ist sowohl eine Plattform für die Einreichung von Projekten als auch ein Netzwerk, das passende Partner zusammen bringt, um ein Projekt zu lancieren.

Die Trägerschaft unterscheidet zwei Projekttypen, welche gefördert werden können:

  • Vorabklärung: Eine Projektidee ist bereits vorhanden. In einem weiteren Schritt geht es darum, Abklärungen (Markt, potenzielle Partner, Businessplan, etc.) zu treffen zu entscheiden, ob das Projekt weiterverfolgt wird oder nicht.
  • Für bereits ausgereiftere Projekte steht eine Realisierungs- / Entwicklungsphase zur Verfügung, wo beispielsweise kleinere Forschungs- / Entwicklungsprojekte oder ein Markteintritt unterstützt werden können.

Die Projekttypen im Vergleich

  Vorabklärungsphase Realisierungs- / Entwicklungsphase
Zweck Erstellung der Entscheidungsgrundlage oder des Businessplans und Festlegung der Umsetzung der Projektidee Anschubfinanzierung für die Lancierung eines Projekts (Markteinführung, Feldversuche, etc.)
Anforderungen
  • Innovative Idee
  • Willen zur Umsetzung
  • Mind. zwei oder Landwirte
  • Innovative Idee
  • Willen zur Umsetzung
  • Mind. zwei oder mehr Landwirte
  • Partner entlang der Wertschöpfungskette oder aus Forschung
Beispiele
  • Machbarkeitsstudie
  • Marktforschung
  • Erstellung Businessplan
  • etc.
  • Massnahmen zur Markteinführung
  • Feldversuche
  • Anschubfinanzierung für ein Projekt
  • Entwicklung eines Prototypen
  • etc.
Maximale Projektdauer Keine 4 Jahre
Maximale Finanzhilfe CHF 20‘000 und höchstens 50%, Eigenleistungen auch anrechenbar Max. CHF 80‘000 und höchstens 50%
Eigenmittel In monetärer Form oder in Form von Arbeit als Eigenleistungen

In monetärer Form

Projekteingabe

Die Eingabefrist für ein neues AgrIQnet-Projekt ist der 30. April 2023

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Projektbeurteilung

Das eingegebene Projekt wird beurteilt, ob es den Grundkriterien für die Förderung entspricht. Ist dies der Fall, wird es inhaltlich durch die Mitglieder der Netzwerks (SBV, SFR, Agridea und VQS) auf Innovationsgrad, Qualität, Nachhaltigkeit und Potenzial hin beurteilt. Bei einer positiven Beurteilung kann das BLW die Förderung der Finanzhilfe sprechen und das Projekt starten. Dies wird mittels einer Finanzhilfeverfügung mitgeteilt, welche die Rechte und Pflichten der beiden Parteien, Projektträger und BLW regelt. Eine negative Beurteilung wird schriftlich begründet.

Finanzierung

Grundsätzlich muss die Projektträgerschaft mind. 50% der Kosten als Eigenmittel einbringen. Nach erfolgter Annahme des Projekts erfolgt eine Auszahlung von ¾ des bewilligten Betrages. Der Rest wird nach Abschluss des Projekts und Prüfung der Abrechnung vergütet.

Abschluss des AgrIQnet-Projekts

Mit einer Schlussabrechnung und einem kurzen Schlussbericht wird das AgrIQnet-Projekt abgeschlossen. Nach der Vorabklärung und positiver Schlussfolgerung kann das Projekt in die Entwicklung- / Realisierungsphase überführt werden und somit weiter von der Förderung profitieren.